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Senken Sie die Investitionskosten bei der Sanierung Ihrer Heizung durch Fördermittel

Bei der Erneuerung von veralteten und ineffizienten Heizungssystemen kann die Investitionssumme unter bestimmten Voraussetzungen durch staatliche Förderungen reduziert werden. Ziel der Bundesregierung ist es den CO2-Ausstoß durch Heizungssanierungen zu senken. Deshalb werden lukrative Anzreize für eine Erneuerung der Heizung angeboten. Um den Überblick im Dschungel der Bürokratie nicht zu verlieren, berät Sie Woltemath Heizungsbau gerne bei der Beantragung von Fördermitteln.

Fördermittel

Wer fördert was?

Fördermittel werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. In der Regel kann nur bei einer Institution eine Förderung beantragt werden. Die KfW-Bank übernimmt dabei den Bereich für die Sanierung von Heizungssystemen mit fossilien Brennstoffen, wie z.B. Ölheizung und Gasheizung. Das BAFA fördert wiederum Heizsysteme in denen regenerative Energien zum Einsatz kommen, wie beispielsweise Pelletheizungen, Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen.

Seit 2013 ist über ein neues Programm der KfW auch die Kombination mit den Fördermitteln des BAFA möglich.

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Informationen zur Förderung der KfW-Bank

Die KfW-Bank stellt verschiedene Förder-Programme bereit. Wird beispielsweise ein Brennwertkessel, ein Blockheizkraftwerk oder ein Fernwärmeanschluss angeschafft oder neu angeschafft werden die Investitionskosten von der KfW-Bank mit 10 Prozent bezuschusst. Die Obergrenze liegt dabei bei 50.000 € Investitionsvolumen je Wohneinheit, was einer Förderung von 5.000 € entspricht.

Gefördert wird nicht nur die Sanierung des Heizungssystems selbst, sondern auch viele Teilmaßnahmen, die mit der Sanierung zusammenhängen. So ist es unter anderem möglich, dass die Entsorgung der alten Heizung oder die Instandsetzung des Schornsteins beantragt werden können. Ein Energieberater, der die Sanierungsmaßnahmen betreut, hilft Ihnen bei der Beantragung.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein

  • Das Gebäude muss im oder vor 1995 errichtet worden sein
  • Die Fördermittel müssen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden

Zusätzlich zur Förderung vergibt die KfW-Bank zinsgünstige Kredite bis zu einer Obergrenze von 75.000 € je Wohneinheit bzw. bis zu 50.000 € je Einzelmaßnahme, wenn es sich um eine energetische Sanierung handelt. Zudem ist es möglich eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 3 Jahren zu vereinbaren.

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Informationen zur Förderung des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Umstieg auf Heizungssysteme bei denen regenerative Energien oder die Umgebungsenergie genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Pelletheizungen, Solaranlagen oder Wärmepumpen. Im Gegensatz zur KfW-Förderung können die Mittel erst nach der Sanierung beantragt werden. Um die Förderung zu erhalten muss das Gebäude vor 2009 errichtet worden sein.

Jedes förderfähige Heizsytem bekommt eine Basisförderung, welche bei Erfüllen bestimmter Bedingungen durch verschiedene Bonus-Förderungen angereichert werden kann.

Wie hoch ist die Basisförderung?

Solarthermieanlagen

  • Solaranlagen bis 40 m2 für Heizung und Warmwasser: 1.500 bis 3.600 €.
  • Solaranlagen von 20 m2 bis 100 m2 auf Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden:  3.600 bis 18.000 €
  • Solaranlagen für Prozesswärme bis 1000 m2 werden bis zur Hälfte der Nettoinvestitionskosten getragen

Wärmepumpen

  • Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen: 2.800 bis 11.800 € – mit Pufferspeicher: 3.300 bis 12.300 €
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen: 1.300 bis 1.600 €, mit Pufferspeicher – 1.800 bis 2.100 €

Biomasseheizungen

  • Pelletöfen (mit Wassertasche): 1.400 bis 3.600 €
  • Pelletheizungen: 2.400 bis 3.600 € – mit ausreichend großem Pufferspeicher vorhanden: 2.900 bis 3.600 €.
  • Hackschnitzelheizungen mit Pufferspeicher: 1.400 €.
  • Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher: 1.400 €.