Fördermittel werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. In der Regel kann nur bei einer Institution eine Förderung beantragt werden. Die KfW-Bank übernimmt dabei den Bereich für die Sanierung von Heizungssystemen mit fossilien Brennstoffen, wie z.B. Ölheizung und Gasheizung. Das BAFA fördert wiederum Heizsysteme in denen regenerative Energien zum Einsatz kommen, wie beispielsweise Pelletheizungen, Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen.
Seit 2013 ist über ein neues Programm der KfW auch die Kombination mit den Fördermitteln des BAFA möglich.
Die KfW-Bank stellt verschiedene Förder-Programme bereit. Wird beispielsweise ein Brennwertkessel, ein Blockheizkraftwerk oder ein Fernwärmeanschluss angeschafft oder neu angeschafft werden die Investitionskosten von der KfW-Bank mit 10 Prozent bezuschusst. Die Obergrenze liegt dabei bei 50.000 € Investitionsvolumen je Wohneinheit, was einer Förderung von 5.000 € entspricht.
Gefördert wird nicht nur die Sanierung des Heizungssystems selbst, sondern auch viele Teilmaßnahmen, die mit der Sanierung zusammenhängen. So ist es unter anderem möglich, dass die Entsorgung der alten Heizung oder die Instandsetzung des Schornsteins beantragt werden können. Ein Energieberater, der die Sanierungsmaßnahmen betreut, hilft Ihnen bei der Beantragung.
Zusätzlich zur Förderung vergibt die KfW-Bank zinsgünstige Kredite bis zu einer Obergrenze von 75.000 € je Wohneinheit bzw. bis zu 50.000 € je Einzelmaßnahme, wenn es sich um eine energetische Sanierung handelt. Zudem ist es möglich eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 3 Jahren zu vereinbaren.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Umstieg auf Heizungssysteme bei denen regenerative Energien oder die Umgebungsenergie genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Pelletheizungen, Solaranlagen oder Wärmepumpen. Im Gegensatz zur KfW-Förderung können die Mittel erst nach der Sanierung beantragt werden. Um die Förderung zu erhalten muss das Gebäude vor 2009 errichtet worden sein.
Jedes förderfähige Heizsytem bekommt eine Basisförderung, welche bei Erfüllen bestimmter Bedingungen durch verschiedene Bonus-Förderungen angereichert werden kann.
Solarthermieanlagen
Wärmepumpen
Biomasseheizungen